Geht DOCH ...
Geht DOCH ...

AGB

Für den Geschäftsverkehr zwischen dem Besteller und DO & CH Montage und Fertigung sind ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen maßgebebnd.  Abweichungen unterliegen meiner ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.  Anderstlautende,  auf irgendwelchen Schriftstücken der Besteller angegebenen Bedingungen gelten nicht.

 

Angebote
sind stets freibleibend und unverbindlich.  Bei Angeboten ab Lager ist der Zwischenverkauf vorbehalten.  Eine Verpflichtung zur Lieferung besteht erst dann,  wenn der Auftrag von mir schriftlich bestätigt worden ist.  Auf Abruf bestellte Waren sind innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen und vereinbarungsgemäß zu zahlen.  Wenn keine Abruffrist vereinbart ist,  hat die Abnahme innerhalb 6 Monaten nach Bestätigung des Auftrags oder Vorlage des Ausfallmusters zu erfolgen.  Ich bin ohne Vereinbarung berechtigt,  Teillieferungen zu machen und diese gesondert in Rechnung zu stellen.
Preise
verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung,  soweit nicht ausdrücklich eine andere Lieferungsweise vereinbart ist.  Die Preise sind mit den heutigen Material- und Lohnkosten errechnet.  Bei wesentlichen Veränderungen werden die am Liefertag gültigen Preise berrechnet.  Bei Fehlen anderslautenden Vereinbarungen wird Verpackung nicht zurückgenommen.  Die Kosten der Verpackung werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.  Bei Vereinbarter Rücksendung von Verpackung muß sie völlig spesenfrei erfolgen.  Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.  Die Preise verstehen sich in Euro.  Bei Aufträgen in andere Währungen ist der Besteller verpflichtet, evtl.  Kursschwankungen,  die sich zu meinen Ungunsten ergeben auszugleichen.
Zahlungen
haben nach Vereinbarung und für mich völlig spesenfrei zu erfolgen.  Vertreter sind nicht innkassoberechtigt.  Bei Zielüberschreitung berechne ich an Verzugszinsen jeweils 2% über Diskontsatz der Landeszentralbank.  Außerdem behalte ich mir das Recht vor,  alle daraus entstehenden Kosten wie Belastung von erhöhten Bankspesen usw.  weiter zu berechnen.  Falls es mir durch Eintritt einer ungünstigen Wendung in der Vermögenslage des Käufers oder aus sonstigen Gründen angebracht erscheint,  von den üblichen Bedingungen abzusehen,  so bin ich berechtigt,  neue Zahlungsbedingungen festzulegen,  Sicherheiten zu verlangen oder vom Auftrag zurückzutreten.  Unter gleichen Umständen und im besonderen dann,  wenn die Regulierung fälliger Posten nicht bedingungsgemäß vorgenommen wird,  werden meine sämtlichen Forderungen auch im Falle der Stundung sofort fällig.  Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Ansprüche oder Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen,  ebenso eine Aufrechnung versandtbereiter Ware wird bei Fehlen der Versandinstruktionen berechnet und ist dann wie vereinbart zu zahlen.  Derartige Ware lager ich nach meiner Wahl entweder bei mir oder bei einem Spediteur für Rechnung und Gefahr sowie auf Kosten des Bestellers ein.
Eigentumsvorbehalte:
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, insbesondere aller Betreibungs- und Vertretungskosten und Bankspesen, bei Wechsel- oder Scheckzahlungen bis zum Eingang des Gegenwertes, bleibt die Ware mein Eigentum, und zwar auch für meine sonstigen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbindung. In dieser Beziehung gelten alle Lieferungen, auch die zukünftigen, als ein einheitlicher Vertrag, so daß Eigentumsvorbehalt bestehen bleibt, solange irgendwelche Rechnungen, Kosten- und Zinsforderungen noch nicht beglichen sind. Die gelieferte Ware darf weder verpfändet noch sicherungsweise übereignet werden. Von etwaigen Pfändungen durch Dritte hat mir der Käufer sofort Mitteilung zu machen und die zur Wahrung aller Rechte notwendige Hilfe zu leisten. Kosten der Intervention hat der Käufer zu tragen. Bei Zahlungseinstellung hat er mir außerdem die vorhandenen Bestände anzuzeigen. Bei Verbindung unserer Ware mit einem anderen Gegenstand tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentumsrechte an der vermischten Ware an mich ab. Im Falle des Weiterverkaufs meiner Ware geht die Forderung des Käufers an den Dritten mit ihrer Entstehung auf mich über, ohne daß es eines besonderen Übertragungsaktes bedarf. Auf mein Verlangen hat der Käufer jederzeit eine genaue Aufstellung der auf uns Übergangenen Forderungen einzusenden und seinen Kunden von der Abtretung an mich zu benachrichtigen. Ich habe das Recht, diese Forderungen im eigenen Namen einzuziehen und mir aus den eingegangenen Beträgen bis zur Abdeckung der noch offenen Gesamtforderungen zu befriedigen. Der überschießende Betrag wird an den Käufer überwiesen.
Lieferzeiten:
Die von mir angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Vom Käufer vorgeschriebene fixe Termine werden hiermit ausdrüklich abgelehnt. Ansprüche auf Schadensersatz irgendwelcher Art, Verzugsstrafen usw. werden ausdrücklich abgelehnt. Bei Verzögerung in der Lieferung kann Annullierung nur nach angemessener Nachfrist, nicht aber Entschädigung verlangt werden. Vorkommnisse höherer Gewalt berechtigen nicht zur teilweise oder gänzlichen Aufhebung der Lieferungsverpflichtung. Zu den Vorkommnissen der höheren Gewalt sind u.a. zu rechnen: Mobilmachung, Kriegsfall, Betriebsstörungren oder -Einstellung, Streik, Rohmaterial oder -Arbeitermangel bei meinen Lieferanten, Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen usw., welche die Herstellung oder Beschaffung der Ware beschweren, verzögern oder unmöglich machen. Lieferungsmöglichkeit bleibt in allen Fällen vorbehalten.
Gebrauchseingang:
Werden Teile usw. nach besonderen Vorschlägen, Entwürfen oder Zeichnungen geliefert, so beschränkt sich die Gewährleistung darauf, daß die gelieferten Teile diesen Unterlagen entsprechend ausgeführt worden sind. Für Eignung zu dem vom Besteller gedachten oder anderen Verwendungszwecken wird keine Gewähr übernommen, soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind.
Mehr- oder Minderlieferungen bis 15 % über oder unter der bestellten Menge behalte ich mir vor. ( Betr. nur Meterware )
Zulieferungsteile:
sind mit einem Aufschlag für evtl. Ausschuß in solchen Mengen, zweckdienlicher Beschaffenheit und so rechtzeitig anzulieferern, daß eine rationelle Fertigung möglich ist. Die uns durch verspätet oder ungenügende Anlieferung entstehenden Mehrkosten trägt der Besteller. Wir sind berechtigt, eine dadurch unterbrochene Herstellung erst nach Erledigung anderer Aufträge wiederaufzunehmen.
Reklamationen:
irgendwelcher Art gegen Gewicht, Stückzahlen, Güte usw. sind spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware vorzubringen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen zurückzusenden. Für nachweislich fehlerhaft gelieferte Stücke wird nach unserer Wahl entweder Gutschrift oder innerhalb angemessener Frist Ersatz geliefert. Weitergehende Ansprüche wie z.B. Vergütung von Schäden, Verzugsstrafen usw. lehnen wir ausdrücklich ab.
Gewährleistung :
Mängel, die dem Lieferer an den von Ihm gelieferten Waren innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme, jedoch spätestens neun Monate nach Gefahrenübergang angezeigt werden, bessert der Lieferer nach eigener Wahl nach oder liefert Ersatzware, wozu er auch nach erfolgloser Nachbesserung berechtigt ist. Die schriftliche Anzeige von Mängeln muß dem Lieferer bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Übergabe der Ware an den Besteller, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit zugehen. Dem Besteller bleibt vorbehalten, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises zu verlangen, sofern die Nachbesserungsversuche und die Ersatzlieferung fehlschlagen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden- soweit diese nicht aus dem Fehen zugesicherter Eigenschaften resultiern - sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit dem Lieferer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Kosten für die Ein- und Rücksendung des Liefergegenstandes sowie für seine Verpackung gehen zu Lasten des Lieferers.
Haftung:
Schadensersatzansprüche des Bestellers - aus welchem Rechtsgrund auch immer, auch solche aus unerlaubter Handlung oder auf Ersatz von Folgeschäden - sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit dem Lieferer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder Ihn eine Haftung wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften trifft. Macht der Besteller Personen- und Sachschäden auf Grund des Produkthaftungsgesetzes geltend, die auf die Fehlerhaftigkeit der gelieferten Sache zurückgehen, so gilt der Haftungsausschluß nicht. Für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstehen, haftet der Lieferer nicht: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, Nichtbeachtung der Montageanleitung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, natürliche Abnutzung, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferers zurückzuführen sind, nicht genehmigte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten. Beratungen des Bestellers, insbesondere über die Verwendung des Liefergegenstandes, sind für den Lieferer nur dann verbindlich, wenn er sie schriftlich erteilt oder bestätigt hat.
Ausfallmuster:
Die vorbehaltlose Genehmigung von Ausfallmuster durch den Besteller schließt spätere Mängelrügen aus, sofern die gelieferten Gegenstände mit den genehmigten Ausfallmustern übereinstimmen.
Schutzrechte:
Sofern ich Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die mir vom Besteller übergeben wurden, oder nach sonstigen Angaben zu liefern habe, übernimmt der Besteller mir gegenüber die Gewähr, daß durch die Herstellung und Lieferung der Gegenstände gewerbliche Schutzrecht Dritter nicht verletzt werden. Sofern mir von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm Gehöriges Schutzrecht die Herstellung und Lieferung von Gegenständen, die nach Zeichnung, Modellen oder Mustern des Bestellers angefertigt werden, untersagt wird, bin ich, ohne zur Prüfung der Rechtsverhältnisse verpflichtet zu sein, unter Ausschluß aller Schadensersatzansprüche des Bestellers berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen. Für alle unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, die mir aus der Verletzung und aus geltendmachung etwaiger Schutzrechte erwachsen, leistet der Besteller Ersatz und zahlt auf Verlangen für etwaige Prozeßkosten einen angemessenen Vorschuß.
Exportaufträge :
Für Auslandsaufträge gelten gleichfalls die obigen Bestimmungen. Es gilt das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht. Sollte die Gesetzgebung des Bestellerlandes die Überweisung des Kaufpreises an mich erschweren oder sollte die Valuta dieses Landes sinken, bin ich berechtigt, die Lieferung ohne Schadensersatzpflicht abzulehnen oder ein entsprechende Abänderung für Kaufbedingungen und Lieferfristen zu verlangen. Alle aus dem gegenwärtigen Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden nach der Vergleichs- und Schiedsordung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig enschieden.
Erfülungsort:
für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Betriebs. Gerichtsstand ist bis zu einem Streitwert von Euro 1500.- das Amtsgericht Heilbronn, darüber hinaus das Landgericht Heilbronn.